Die KI-Verordnung enthält Transparenzpflichten, unter anderem in Artikel 50. Dieser Überblick ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Details können von Ihrem konkreten Einsatz abhängen.
Chatbots
Menschen sollen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, wenn das nicht ohnehin offensichtlich ist. Ein kurzer, klarer Hinweis im Chat ist einfach umzusetzen.
Generierte Inhalte
Für bestimmte künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte, insbesondere täuschend echte Darstellungen, gelten Kennzeichnungspflichten. Prüfen Sie das vor allem bei Bildern, Videos und Stimmen realer Personen.

Pragmatische Hausregeln
- Chatbots immer als KI kennzeichnen
- Keine täuschend echten Darstellungen realer Personen ohne Prüfung
- Für KI-Texte bleibt ein Mensch verantwortlich
- Regeln in der KI-Richtlinie festhalten
Transparenz zahlt sich aus
Unabhängig von der Pflicht schafft Offenheit Vertrauen. Kunden nehmen es meist eher übel, getäuscht zu werden, als dass eine KI im Spiel ist.
Zuerst klären: Anbieter oder Betreiber?
Die KI-Verordnung unterscheidet unter anderem zwischen Anbietern, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen, und Betreibern, die es in eigener Verantwortung nutzen. Die Pflichten aus Artikel 50 richten sich teils an die eine, teils an die andere Rolle. So betrifft die maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte vor allem Anbieter entsprechender Systeme, während die Offenlegung von Deepfakes an Betreiber gerichtet ist.
Für viele Mittelständler ist die Einordnung nicht immer eindeutig. Nutzt ein Unternehmen einfach ein fertiges Bildwerkzeug, ist es eher Betreiber. Baut es einen Chatbot mit einem Sprachmodell und bietet ihn unter eigenem Namen an, kann auch die Anbieterrolle infrage kommen. Lassen Sie diese Einordnung für relevante Anwendungen fachlich prüfen, denn sie bestimmt, welche Pflichten bei Ihnen liegen und was Sie vom Hersteller erwarten können.
Texte: Prüfung und Verantwortung dokumentieren
Für Texte enthält die Verordnung eine eigene Regelung. Sie betrifft künstlich erzeugte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Offenlegungspflicht kann entfallen, wenn der Text menschlich geprüft wurde und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein normaler Produkttext fällt nicht automatisch unter diese Regel. Bei Fachbeiträgen zu gesellschaftlich relevanten Themen sollten Sie aber genauer hinsehen.
Für den Alltag empfiehlt sich ein einfaches Protokoll: Wer hat den Text inhaltlich geprüft, wann wurde er freigegeben, und auf welche Quellen stützt er sich? Das hilft nicht nur bei der Transparenz. Es verhindert auch, dass ungeprüfte Aussagen mit dem Namen Ihres Unternehmens veröffentlicht werden. Zudem können andere Regeln relevant sein, etwa zum Wettbewerbs- oder Urheberrecht, oder die Vorgaben der Plattform, auf der Sie veröffentlichen.
Hinweise, die man versteht
Ein Hinweis nützt wenig, wenn er in der Fußzeile verschwindet. Formulieren Sie klar und bringen Sie ihn dort an, wo der Kontakt stattfindet. Bewährt haben sich kurze Sätze ohne juristische Umschreibungen:
- Im Chat: „Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Auf Wunsch leiten wir Sie an unser Team weiter.“
- Bei einem Telefonassistenten: gleich zu Beginn sagen, dass eine KI am Apparat ist.
- Bei einem generierten Werbebild: eine sichtbare Angabe am Bild oder in der Bildunterschrift.
- Bei einer synthetischen Stimme: ein Hinweis zu Beginn oder im Begleittext.
Eine Regel, die im Alltag funktioniert
Hinterlegen Sie Ihre Vorgaben dort, wo die Inhalte entstehen, zum Beispiel in der Redaktionsplanung, im Freigabeprozess oder in der Vorlage für Social-Media-Beiträge. Benennen Sie außerdem eine Ansprechperson für Zweifelsfälle. Ein Beispiel: Eine Marketingkollegin möchte das Foto einer Werkhalle per KI um eine neue Maschine ergänzen. Mit einer kurzen Regel weiß sie, dass sie das Motiv prüfen lässt, weil Betrachter das Bild für eine echte Aufnahme halten könnten. Die Rechtslage und die zugehörigen Leitlinien entwickeln sich weiter. Prüfen Sie Ihre Regeln deshalb in festen Abständen und lassen Sie konkrete Fälle von einer fachkundigen Stelle bewerten.
Orientierung für typische Inhalte im Unternehmen
| Inhalt | Zentrale Frage | Pragmatische Hausregel |
|---|---|---|
| Chatbot oder Telefonassistent | Ist für Nutzer offensichtlich, dass sie mit einer KI sprechen? | Immer zu Beginn klar darauf hinweisen |
| Mit KI verfasster Produkttext | Hat ein Mensch die Angaben geprüft und freigegeben? | Fachliche Prüfung und Freigabe vor der Veröffentlichung |
| Fachbeitrag zu einem Thema von öffentlichem Interesse | Trägt jemand die redaktionelle Verantwortung? | Prüfung und Verantwortung dokumentieren, Einzelfall bewerten |
| Fotorealistisches KI-Bild | Könnte es fälschlich für eine echte Aufnahme gehalten werden? | Vor Veröffentlichung prüfen und im Zweifel sichtbar kennzeichnen |
| Stimme oder Video einer realen Person | Liegt eine Einwilligung vor, und kann eine Täuschung entstehen? | Nur nach Einwilligung, fachlicher Prüfung und mit Hinweis |
Transparenz im Unternehmen verankern
Typische Fehler
Wer gerade im Chat schreibt, sieht ihn dort kaum. Zeigen Sie den Hinweis direkt im Kontakt und ergänzen Sie die Datenschutzerklärung zusätzlich.
Das führt entweder zu übermäßigen Hinweisen oder zu übersehenen Pflichten. Unterscheiden Sie nach Inhaltsart, Verwendung und Täuschungspotenzial.
Eine automatische Markierung des Herstellers klärt nicht alle Pflichten im eigenen Einsatz. Prüfen Sie Ihren konkreten Verwendungszweck und legen Sie interne Zuständigkeiten fest.
Häufige Fragen
Muss jeder mit KI geschriebene Text gekennzeichnet werden?
Nicht jeder Text fällt pauschal unter die Pflicht. Die KI-Verordnung regelt bestimmte Fälle, etwa Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, und sieht für menschlich geprüfte Texte mit redaktioneller Verantwortung Ausnahmen vor. Im Zweifel sollten Sie den Einzelfall fachlich prüfen lassen.
Wie sollte ein KI-Hinweis im Chatbot aussehen?
Ein kurzer Satz zu Beginn des Gesprächs genügt in vielen Fällen, zum Beispiel, dass Nutzer mit einem KI-Assistenten schreiben. Wichtig ist, dass der Hinweis gut sichtbar und leicht verständlich ist.
Müssen KI-Bilder auf der Website immer gekennzeichnet werden?
Das hängt unter anderem davon ab, ob das Bild täuschend echt wirkt und wie es verwendet wird. Bei realistischen Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen sollten Sie besonders sorgfältig prüfen und eine fachliche Einschätzung einholen.
Von Patrick Thomas, KI Sidekick. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.